Workforce Compass
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Workforce Compass·Rechtliches

Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen.

Diese Bedingungen regeln den Vertrag zwischen Ihrem Unternehmen und der ECODYNAMICS GmbH über die Nutzung von Workforce Compass. Sie gelten nur für Unternehmen. Bitte lesen Sie sie vollständig; Sie können sie jederzeit über die Schaltfläche „Drucken“ ausdrucken oder als PDF speichern.

Stand: 5. Oktober 2026
Inhalt
  1. Anbieter, Geltungsbereich und Rangfolge
  2. Begriffe
  3. Angebot nur für Unternehmen
  4. Vertragsschluss
  5. Leistungsgegenstand
  6. Zweckbestimmung und Charakter der Ergebnisse
  7. Keine Rechts-, Steuer-, Personal- oder Unternehmensberatung
  8. Bewertungsmodell und seine Pflege
  9. KI-gestütztes Auslesen von Stellenbeschreibungen
  10. Pläne, Kontingent und Zählweise
  11. Trial
  12. Zusatzleistungen
  13. Verfügbarkeit, Wartung und Unterstützung
  14. Weiterentwicklung und Leistungsänderung
  15. Konto, Zugangsdaten und Rollen
  16. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
  17. Zulässige und untersagte Nutzung
  18. Gespeicherte Inhalte, Meldungen und Beschwerden
  19. Sperrung
  20. Preise, Rechnung, Zahlung und Verzug
  21. Aufrechnung und Zurückbehaltung
  22. Nutzungsrechte an der Anwendung
  23. Kundendaten und Zugriff von ECODYNAMICS
  24. Rückmeldungen und Referenzen
  25. Vertraulichkeit
  26. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
  27. Datensicherheit, Datenstandort und Zugriff aus Drittstaaten
  28. Mängel
  29. Haftung
  30. Freistellung
  31. Höhere Gewalt
  32. Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
  33. Anbieterwechsel, Datenexport und Löschung
  34. Änderung dieser Bedingungen
  35. Sanktionen und Ausfuhrkontrolle
  36. Übertragung, Abtretung und Unterauftragnehmer
  37. Mitteilungen
  38. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Inhalt
  1. Anbieter, Geltungsbereich und Rangfolge
  2. Begriffe
  3. Angebot nur für Unternehmen
  4. Vertragsschluss
  5. Leistungsgegenstand
  6. Zweckbestimmung und Charakter der Ergebnisse
  7. Keine Rechts-, Steuer-, Personal- oder Unternehmensberatung
  8. Bewertungsmodell und seine Pflege
  9. KI-gestütztes Auslesen von Stellenbeschreibungen
  10. Pläne, Kontingent und Zählweise
  11. Trial
  12. Zusatzleistungen
  13. Verfügbarkeit, Wartung und Unterstützung
  14. Weiterentwicklung und Leistungsänderung
  15. Konto, Zugangsdaten und Rollen
  16. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
  17. Zulässige und untersagte Nutzung
  18. Gespeicherte Inhalte, Meldungen und Beschwerden
  19. Sperrung
  20. Preise, Rechnung, Zahlung und Verzug
  21. Aufrechnung und Zurückbehaltung
  22. Nutzungsrechte an der Anwendung
  23. Kundendaten und Zugriff von ECODYNAMICS
  24. Rückmeldungen und Referenzen
  25. Vertraulichkeit
  26. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
  27. Datensicherheit, Datenstandort und Zugriff aus Drittstaaten
  28. Mängel
  29. Haftung
  30. Freistellung
  31. Höhere Gewalt
  32. Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
  33. Anbieterwechsel, Datenexport und Löschung
  34. Änderung dieser Bedingungen
  35. Sanktionen und Ausfuhrkontrolle
  36. Übertragung, Abtretung und Unterauftragnehmer
  37. Mitteilungen
  38. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

1.Anbieter, Geltungsbereich und Rangfolge

(1) Anbieter von Workforce Compass und Vertragspartner des Kunden ist die ECODYNAMICS GmbH, Rheinpromenade 9, 40789 Monheim am Rhein, eingetragen im Handelsregister des Amtsgericht Düsseldorfs unter HRB 105909, vertreten durch den Geschäftsführer Hamidreza Hosseini (im Folgenden „ECODYNAMICS“). Weitere Angaben und die Kontaktwege stehen im Impressum.

(2) Diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (im Folgenden „Bedingungen“, in der Anwendung und in den übrigen Rechtstexten auch kurz „Nutzungsbedingungen“) gelten für alle Verträge über die Nutzung der Webanwendung Workforce Compass (im Folgenden „Anwendung“), für das unentgeltliche Trial ebenso wie für die entgeltlichen Pläne, sowie für die Nutzung der Anwendung durch alle Personen, die der Kunde dazu einlädt.

(3) Es gilt die Fassung dieser Bedingungen, die bei Vertragsschluss vereinbart wurde. Für eine Verlängerung oder einen neuen Plan gilt die Fassung, die in dem Angebot von ECODYNAMICS genannt ist und die der Kunde mit dessen Annahme vereinbart. Spätere Änderungen werden nur nach dem Abschnitt Änderung dieser Bedingungen Vertragsinhalt.

(4) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, etwa Einkaufsbedingungen, werden nicht Vertragsinhalt. Das gilt auch dann, wenn ECODYNAMICS ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht oder die Leistung in Kenntnis solcher Bedingungen erbringt. Sie gelten nur, wenn ECODYNAMICS ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt; die Zustimmung soll in Textform festgehalten werden. Der Vorrang individueller Vereinbarungen (§ 305b BGB) bleibt unberührt.

(5) Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Kunden und ECODYNAMICS haben Vorrang vor diesen Bedingungen (§ 305b BGB). Zu Beweiszwecken sollen sie in Textform festgehalten werden.

(6) Bei Widersprüchen zwischen den Vertragsunterlagen gilt folgende Rangfolge:

  • das Angebot oder die Auftragsbestätigung von ECODYNAMICS, soweit es eines gibt;
  • der Vertrag zur Auftragsverarbeitung, soweit es um den Schutz personenbezogener Daten geht, die ECODYNAMICS im Auftrag des Kunden verarbeitet;
  • diese Bedingungen;
  • die Beschreibung der Funktionen in der Hilfe der Anwendung.

(7) Die Datenschutzerklärung ist kein Vertragsbestandteil. Sie unterrichtet darüber, wie ECODYNAMICS personenbezogene Daten in eigener Verantwortung verarbeitet. Die Hinweise zum KI-Einsatz und zur Transparenz beschreiben Zweckbestimmung, Bewertungsmodell und KI-Funktion näher. Sie sind eine Information und begründen keine über diese Bedingungen hinausgehenden Pflichten. Bei Widersprüchen gehen diese Bedingungen vor.

2.Begriffe

In diesen Bedingungen haben die folgenden Begriffe die hier genannte Bedeutung:

  • Kunde: das Unternehmen oder die sonstige Einrichtung, für die ein Konto angelegt wird und die Vertragspartner von ECODYNAMICS ist.
  • Organisation: der abgetrennte Bereich des Kunden in der Anwendung, in dem seine Nutzer und seine Bewertungen geführt werden. In der Anwendung heißt die Organisation „Unternehmen“.
  • Nutzer: jede natürliche Person, die mit einem eigenen Konto für den Kunden auf die Anwendung zugreift.
  • Hauptkontakt: der Nutzer mit der Rolle, die Nutzer und Plan der Organisation verwaltet. Wer die Organisation durch seine Registrierung anlegt, ist ihr erster Hauptkontakt.
  • Rollen: die Berechtigungen Hauptkontakt, Personal, Fachbereich und Nur lesen, die der Hauptkontakt den Nutzern zuweist.
  • Berufsfeld, Fachgebiet, Stelle, Aufgabenbündel: die vier Ebenen, in denen der Kunde seine Arbeitsorganisation erfasst. Eine Stelle ist ein Arbeitsplatz mit bestimmten Aufgaben, unabhängig davon, wer ihn innehat. Ein Aufgabenbündel fasst zusammengehörige Tätigkeiten einer Stelle zusammen.
  • Bewertung: eine Erfassung von Stellen und Aufgabenbündeln samt dem Ergebnis, das die Anwendung daraus errechnet. In der Anwendung heißt sie vor dem Ausführen auch „Erfassung“.
  • Ausführen: der Schritt, mit dem ein Nutzer eine Bewertung auswerten lässt. Erst das Ausführen verbraucht Kontingent.
  • Ergebnisse: die Empfehlungen, Kennzahlen, Schätzungen, Diagramme und Berichte, die die Anwendung zu einer Bewertung ausgibt.
  • Plan: der vereinbarte Leistungsumfang (Trial, Basic, Advanced, Professional, Enterprise oder Custom).
  • Vertragszeitraum und Vertragsjahr: der Zeitraum, für den ein Plan zugewiesen ist. Ein Vertragsjahr dauert zwölf Monate.
  • Kontingent: die Zahl der Stellen, die der Kunde je Vertragsjahr in ausgeführten Bewertungen auswerten darf.
  • Kundendaten: alle Inhalte, die Nutzer des Kunden in der Anwendung erfassen, hochladen oder erzeugen, einschließlich der Bewertungen, der eigenen Vorlagen und der Ergebnisse.
  • Textform: eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, in der die Person des Erklärenden genannt ist (§ 126b BGB). Eine E-Mail genügt.

3.Angebot nur für Unternehmen

(1) Workforce Compass richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. ECODYNAMICS schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB.

(2) Das Registrierungsformular weist darauf hin, dass das Angebot nur für Unternehmen gilt. Bei der Registrierung erklärt der Registrierende über das Pflichtfeld gesondert, dass er in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit oder für eine der in Absatz 1 genannten Einrichtungen und nicht als Verbraucher handelt. Er erklärt damit zugleich, berechtigt zu sein, den Kunden beim Abschluss dieses Vertrags zu vertreten.

(3) ECODYNAMICS darf vom Kunden geeignete Nachweise der Unternehmereigenschaft verlangen, etwa einen Registerauszug, eine Gewerbeanmeldung oder eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

(4) Stellt sich heraus, dass ein Konto von einem Verbraucher oder mit falschen Angaben zum Unternehmen angelegt wurde, darf ECODYNAMICS den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Gesetzliche Rechte eines Verbrauchers, auf die nach dem Gesetz nicht verzichtet werden kann, bleiben unberührt.

Wenn Sie Workforce Compass als Privatperson nutzen möchten, können wir Ihnen kein Konto anbieten. Bitte registrieren Sie sich nur, wenn Sie für ein Unternehmen, eine Behörde oder als Selbstständige oder Selbstständiger handeln.

4.Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Anwendung und der Pläne auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Einladung, einen Vertrag anzubahnen.

4.1Trial

(2) Der Vertrag über das Trial kommt in folgenden Schritten zustande:

  • Der künftige Hauptkontakt füllt das Registrierungsformular aus (Vorname, Nachname, Unternehmen, E-Mail-Adresse, Passwort) und erklärt über das Pflichtfeld, dass er für ein Unternehmen oder eine Einrichtung und nicht als Verbraucher handelt, dass er diesen Bedingungen einschließlich des Vertrags zur Auftragsverarbeitung zustimmt und dass er die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen hat. Bis zum Absenden kann er alle Eingaben im Formular prüfen und berichtigen.
  • Mit dem Absenden des Formulars gibt er für den Kunden ein Angebot auf Abschluss des Vertrags über das Trial ab.
  • ECODYNAMICS sendet an die angegebene Adresse eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Diese E-Mail bestätigt zugleich den Zugang der Registrierung.
  • Der Vertrag kommt zustande, sobald der Hauptkontakt den Link aufruft und die Bestätigung auf der sich öffnenden Seite abschließt. In diesem Zeitpunkt richtet die Anwendung die Organisation ein, weist dem Registrierenden die Rolle Hauptkontakt zu und schaltet das Trial frei.

(3) Wird die E-Mail-Adresse nicht bestätigt, kommt kein Vertrag zustande. Unbestätigte Registrierungen löscht ECODYNAMICS nach den Fristen der Datenschutzerklärung.

4.2Entgeltlicher Plan

(4) Einen entgeltlichen Plan fragt der Hauptkontakt in der Anwendung oder per E-Mail an. Die Anfrage ist unverbindlich. Sie ändert den laufenden Plan nicht und begründet keine Zahlungspflicht.

(5) Auf die Anfrage übermittelt ECODYNAMICS dem Hauptkontakt in Textform ein Angebot. Es nennt den Plan, das Kontingent, den Preis, den Beginn des Vertragsjahres, eine etwaige Anrechnung bereits gezahlter Vergütung und die Fassung dieser Bedingungen. Der Vertrag über den entgeltlichen Plan kommt zustande, wenn der Kunde dieses Angebot in Textform annimmt. Danach weist ECODYNAMICS den Plan in der Anwendung zu. ECODYNAMICS ist nicht verpflichtet, auf eine Anfrage ein Angebot abzugeben. Für die Pläne Enterprise und Custom gilt dasselbe.

(6) Weil die Anfrage keine Bestellung ist, bestätigt ECODYNAMICS ihren Zugang nicht gesondert per E-Mail; die Anwendung zeigt den Eingang auf dem Bildschirm an. Im Übrigen erfüllt ECODYNAMICS die Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr (§ 312i BGB).

4.3Angaben zum elektronischen Vertragsschluss

(7) Nach § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BGB in Verbindung mit Art. 246c EGBGB unterrichtet ECODYNAMICS den Kunden über Folgendes:

  • Technische Schritte: Sie ergeben sich aus den Absätzen 2, 4 und 5.
  • Speicherung des Vertragstexts: ECODYNAMICS speichert den Zeitpunkt, zu dem der Registrierende diesen Bedingungen zugestimmt hat, und den Stand der Fassung, der er zugestimmt hat. Eine für den einzelnen Kunden angefertigte Kopie des Vertragstexts speichert ECODYNAMICS nicht. Der Kunde kann diese Bedingungen bei Vertragsschluss über die Schaltfläche „Drucken“ ausdrucken oder als Datei speichern. Frühere Fassungen stellt ECODYNAMICS dem Kunden auf Anfrage in Textform zur Verfügung.
  • Berichtigung von Eingabefehlern: Vor dem Absenden lassen sich alle Eingaben im Formular ändern. Die Anwendung weist auf fehlende oder unzulässige Eingaben hin.
  • Sprachen: Der Vertrag kann in deutscher oder englischer Sprache geschlossen werden. Maßgeblich ist die deutsche Fassung.
  • Verhaltenskodizes: ECODYNAMICS hat sich keinem besonderen Verhaltenskodex unterworfen.

4.4Eingeladene Nutzer

(8) Nutzer, die der Hauptkontakt einlädt, schließen keinen eigenen Vertrag mit ECODYNAMICS. Vertragspartner bleibt allein der Kunde. Beim Anlegen ihres Kontos bestätigen eingeladene Nutzer, dass sie die Regeln dieser Bedingungen über Konto, Zugangsdaten und zulässige Nutzung kennen und einhalten und die Anwendung nur für den Kunden und in diesem Rahmen nutzen. Für ihr Verhalten steht der Kunde nach dem Abschnitt Konto, Zugangsdaten und Rollen ein.

5.Leistungsgegenstand

(1) Workforce Compass ist ein Analyse- und Empfehlungswerkzeug für die Arbeitsorganisation. ECODYNAMICS stellt die Anwendung dem Kunden für die Dauer des Vertrags zur Nutzung über das Internet bereit und speichert die Kundendaten. Eine Überlassung der Software zur Installation beim Kunden ist nicht geschuldet.

(2) Die Anwendung umfasst im Rahmen des vereinbarten Plans folgende Funktionen:

  • Erfassung: Nutzer erfassen für eine einzelne Stelle oder ein Team das Berufsfeld, das Fachgebiet, die Stellen und deren Aufgabenbündel. Dazu steht ein von ECODYNAMICS gepflegter Katalog bereit; der Kunde kann eigene Fachgebiete und Aufgabenbündel als Vorlagen anlegen.
  • Auslesen von Stellenbeschreibungen: Auf Wunsch lädt ein Nutzer eine Stellenbeschreibung hoch und erhält daraus Vorschläge für die Erfassung (siehe KI-gestütztes Auslesen).
  • Auswertung: Beim Ausführen errechnet die Anwendung nach dem offen gelegten Bewertungsmodell je Aufgabenbündel, je Stelle und für das Team eine begründete Empfehlung, welche Tätigkeiten beim Menschen bleiben sollten und welche ein KI-Agent übernehmen könnte, sowie Schätzungen zu Kapazität, Aufwand und Wirkung.
  • Ergebnisdarstellung: Die Anwendung zeigt die Ergebnisse mit Begründung und Diagrammen an und stellt einen druckbaren Bericht bereit.
  • Unternehmensansicht: eine Übersicht über die Bewertungen der Organisation und ihren Stand.
  • Nutzer und Rollen: Der Hauptkontakt lädt weitere Nutzer per E-Mail ein und weist ihnen Rollen zu.
  • Anfragen: Aus der Anwendung lassen sich je nach Rolle ein Erstgespräch und ein Planwechsel anfragen.
  • Datenexport und Löschung: Der Hauptkontakt kann die Daten der Organisation exportieren; Nutzer können ihr Konto in der Anwendung löschen.
  • Hilfe: eine Erläuterung der Bedienung, der Begriffe und des Bewertungsmodells in der Anwendung.

(3) Die Berechnung der Ergebnisse läuft im Browser des Nutzers. ECODYNAMICS speichert die Erfassung, das Ergebnis und den Stand des Bewertungsmodells, mit dem gerechnet wurde. Die Anwendung löst keine Folgehandlungen aus: Sie versendet keine Ergebnisse und keine Mitteilungen über Ergebnisse an Beschäftigte des Kunden und überträgt keine Ergebnisse in Systeme des Kunden.

(4) Übergabepunkt der Leistung ist der Anschluss des von ECODYNAMICS genutzten Rechenzentrums an das Internet. Die Verbindung des Kunden zum Internet und die Ausstattung seiner Nutzer gehören nicht zur Leistung von ECODYNAMICS.

(5) Der Kunde benötigt für die Nutzung einen aktuellen, vom Hersteller gepflegten Browser mit eingeschaltetem JavaScript, einen Internetzugang und für jeden Nutzer eine eigene E-Mail-Adresse. Die Rechtstexte lassen sich auch ohne JavaScript lesen.

(6) Für die Anwendung gelten folgende technische Grenzen, die den geschuldeten Leistungsumfang bestimmen:

  • höchstens 500 Bewertungen je Organisation;
  • hochgeladene Stellenbeschreibungen nur in den Formaten PDF, DOCX und TXT, höchstens 4 MB je Datei, bei gescannten PDF-Dateien ohne Textschicht höchstens 20 Seiten;
  • ausgewertet werden höchstens 60.000 Zeichen Text je Dokument;
  • Mengenbegrenzungen zum Schutz der Anwendung, etwa für Uploads, Einladungen, Anfragen, Exporte und Zugriffe je Zeitabschnitt.

(7) Die Zahl der Nutzer je Organisation ist nicht begrenzt. Ein Konto kann nur einer Organisation angehören.

(8) Nicht zur Leistung gehören, soweit nicht gesondert vereinbart: Einführung und Schulung, die Erfassung von Stellen durch ECODYNAMICS, die Anpassung der Anwendung an Wünsche des Kunden, Schnittstellen zu Systemen des Kunden sowie Benachrichtigungen per E-Mail über Vorgänge in der Organisation mit Ausnahme der in diesen Bedingungen genannten Mitteilungen.

6.Zweckbestimmung und Charakter der Ergebnisse

(1) Workforce Compass ist dazu bestimmt, Stellen und Aufgabenbündel einer Organisationseinheit zu analysieren und für die Arbeitsorganisation Empfehlungen zu geben. Bewertet werden Stellen und Aufgabenbündel, nicht die Menschen, die sie ausüben.

(2) Workforce Compass ist nicht dazu bestimmt, natürliche Personen einzustellen oder auszuwählen, einzelne Beschäftigte, ihre Leistung, ihr Verhalten oder ihre persönlichen Merkmale zu bewerten oder zu überwachen, einzelnen Beschäftigten auf dieser Grundlage Aufgaben zuzuweisen oder als alleinige oder maßgebliche Grundlage für Entscheidungen über Arbeitsbedingungen, Beförderung oder Kündigung einzelner Beschäftigter zu dienen. Die Ergebnisse betreffen den Zuschnitt von Stellen und Aufgabenbündeln; welche Person von einer Maßnahme betroffen ist, ergibt sich aus ihnen nicht.

(3) Alle Ergebnisse sind Empfehlungen und Schätzungen auf Grundlage der Angaben des Kunden und der Annahmen des Bewertungsmodells. Sie sind keine Feststellung von Tatsachen, kein Gutachten und keine Aussage über einzelne Beschäftigte. Sie ersetzen weder die Personalplanung noch eine arbeitsrechtliche Prüfung und begründen keine personelle Maßnahme.

(4) ECODYNAMICS schuldet,

  • dass die Anwendung das Bewertungsmodell in dem Stand, der für die jeweilige Ausführung gilt, rechnerisch richtig auf die Eingaben des Kunden anwendet;
  • dass die Annahmen des Bewertungsmodells in der Anwendung offen gelegt sind;
  • dass ECODYNAMICS das Bewertungsmodell und den Katalog mit fachlicher Sorgfalt pflegt;
  • dass die Anwendung den Stand des Bewertungsmodells je ausgeführter Bewertung festhält.

(5) Nicht Gegenstand der Leistung ist, dass eine Einschätzung oder Prognose tatsächlich eintritt, dass der Kunde mit der Umsetzung einer Empfehlung einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, eine Einsparung oder eine Entlastung erreicht, dass ein KI-Agent eine Tätigkeit im Betrieb des Kunden tatsächlich übernehmen kann oder dass sich eine Empfehlung für den einzelnen Arbeitsplatz eignet. Die Ergebnisse hängen von der Richtigkeit und Vollständigkeit der Eingaben ab.

(6) Die Angaben in der Anwendung, auf der Website und in der Hilfe beschreiben die Leistung. Eine Beschaffenheitsgarantie oder eine sonstige Garantie übernimmt ECODYNAMICS damit nicht. Eine Garantie liegt nur vor, wenn ECODYNAMICS sie ausdrücklich erklärt und als Garantie bezeichnet; die Erklärung soll in Textform festgehalten werden. § 305b BGB bleibt unberührt.

(7) Die Anwendung trifft keine Entscheidung. Ob und wie der Kunde eine Empfehlung umsetzt, entscheidet und verantwortet allein der Kunde. Vor jeder Maßnahme, die Beschäftigte betrifft, prüft der Kunde die Empfehlung eigenständig durch fachkundige Personen und holt die dafür nötige rechtliche Prüfung ein.

(8) Tätigkeiten, die nach den Angaben des Kunden einer berufsrechtlichen Bindung unterliegen, kann der Nutzer als „nicht bewertbar“ abschließen. Für sie gibt die Anwendung keine Empfehlung aus.

Die Empfehlung ersetzt keine Personalentscheidung, sie bereitet die Überlegungen Ihres Unternehmens zur Arbeitsorganisation vor. Treffen und verantworten muss jede Entscheidung Ihr Unternehmen.

7.Keine Rechts-, Steuer-, Personal- oder Unternehmensberatung

(1) Die Anwendung wendet ein allgemeines, für alle Kunden gleiches Bewertungsmodell auf die Eingaben des Kunden an. Sie prüft keinen Einzelfall rechtlich. ECODYNAMICS erbringt mit der Anwendung keine Rechtsdienstleistung im Sinne von § 2 Abs. 1 des Rechtsdienstleistungsgesetzes und keine Hilfeleistung in Steuersachen.

(2) Die Anwendung leistet auch keine Personal- oder Unternehmensberatung im Einzelfall. Sie beurteilt insbesondere nicht, ob eine organisatorische oder personelle Maßnahme arbeitsrechtlich, mitbestimmungsrechtlich, datenschutzrechtlich, sozialversicherungsrechtlich oder steuerlich zulässig ist.

(3) Hinweise in der Anwendung, in der Hilfe und in diesen Bedingungen auf rechtliche Zusammenhänge sind allgemeine Hinweise. Sie ersetzen nicht die Beratung durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.

(4) Vereinbaren die Parteien gesondert ein Erstgespräch, einen Workshop oder eine andere Beratungsleistung, gilt dafür der Abschnitt Zusatzleistungen.

8.Bewertungsmodell und seine Pflege

(1) Die Empfehlungen errechnet ein regelbasiertes Bewertungsmodell mit fünf Stufen und offen gelegten Annahmen. Dieses Modell lernt nicht aus Daten und setzt kein maschinelles Lernen ein. Ein KI-Sprachmodell kommt nur zum Einsatz, wenn ein Nutzer eine Stellenbeschreibung hochlädt.

(2) ECODYNAMICS pflegt das Bewertungsmodell und den Katalog der Berufsfelder, Fachgebiete und Aufgabenbündel. ECODYNAMICS darf Annahmen, Gewichte, Schwellen und Katalogeinträge ändern, ergänzen oder entfernen, um sie an den Stand der Technik, an neue Erkenntnisse über den Einsatz von KI-Agenten, an Rückmeldungen aus der Nutzung oder an rechtliche Vorgaben anzupassen.

(3) Eine Änderung des Bewertungsmodells wirkt nur für Bewertungen, die danach ausgeführt werden. Jede ausgeführte Bewertung behält den Stand, mit dem sie gerechnet wurde; dieser Stand ist mit der Bewertung gespeichert und im Datenexport enthalten.

(4) Ändert ein Nutzer eine bereits ausgewertete Bewertung, setzt die Anwendung sie auf den Stand „in Erfassung“ zurück. Beim erneuten Ausführen rechnet die Anwendung mit dem dann geltenden Stand des Bewertungsmodells. Ergebnisse derselben Stelle können sich deshalb zwischen zwei Ausführungen unterscheiden.

(5) Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass ein bestimmter Stand des Bewertungsmodells für künftige Ausführungen erhalten bleibt oder dass der Katalog ein bestimmtes Berufsfeld, Fachgebiet oder Aufgabenbündel enthält.

(6) Auf Anfrage stellt ECODYNAMICS dem Kunden für seine eigene Dokumentation eine Beschreibung der Annahmen des Bewertungsmodells und der KI-Funktion zur Verfügung, soweit sie nicht bereits aus der Anwendung ersichtlich sind.

9.KI-gestütztes Auslesen von Stellenbeschreibungen

(1) Lädt ein Nutzer eine Stellenbeschreibung hoch, liest ein Sprachmodell der Claude-Familie des Anbieters Anthropic das Dokument aus und schlägt daraus Angaben für die Erfassung vor. Die Nutzung dieser Funktion ist freiwillig; jede Bewertung lässt sich auch vollständig von Hand erfassen.

(2) Das Sprachmodell schlägt je nach Art der Erfassung Berufsfeld, Fachgebiet, Stellen, Aufgabenbündel und formale Anforderungen vor, für Aufgabenbündel, die es im Katalog nicht findet, auch Ausgangswerte für die Kriterien des Bewertungsmodells. Die Empfehlung selbst errechnet nicht das Sprachmodell, sondern das Bewertungsmodell.

(3) An Anthropic übermittelt werden der Text des Dokuments, bei gescannten PDF-Dateien ohne Textschicht die Datei selbst (höchstens 20 Seiten), sowie der Katalog der Berufsfelder, Fachgebiete und Aufgabenbündel einschließlich der von der Organisation des Kunden selbst angelegten. Nicht übermittelt werden der Name des Nutzers, seine E-Mail-Adresse, seine Nutzerkennung und der Dateiname. Vertragspartner von ECODYNAMICS ist die Anthropic Ireland, Limited; die Verarbeitung findet auch in den USA statt. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung und im Vertrag zur Auftragsverarbeitung.

(4) ECODYNAMICS speichert weder die hochgeladene Datei noch ihren Text. Übernimmt der Nutzer einen Vorschlag, speichert die Anwendung als Quellenangabe den Namen der Datei und kurze wörtliche Belegstellen aus dem Dokument als Teil der Bewertung.

(5) Vorschläge des Sprachmodells sind in der Anwendung als Vorschlag aus dem Dokument erkennbar und zeigen Fundstelle und Treffergüte. Sie werden erst Teil der Erfassung, wenn der Nutzer sie übernimmt.

(6) Vorschläge eines Sprachmodells können unvollständig, ungenau oder unzutreffend sein, etwa bei veralteten oder unklaren Stellenbeschreibungen oder bei schlecht lesbaren Scans. Der Kunde stellt sicher, dass ein Nutzer jeden Vorschlag vor der Übernahme prüft und berichtigt. Dass die Vorschläge vollständig und richtig sind, ist nicht Gegenstand der Leistung.

(7) Stellenbeschreibungen sollen keine personenbezogenen Daten enthalten. Der Kunde entfernt vor dem Hochladen insbesondere Namen von Stelleninhabern, Vorgesetzten und Verfassern, Personalnummern, Kontaktdaten und Unterschriften und benennt auch die Datei neutral. Besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 Abs. 1 DSGVO dürfen in hochgeladenen Dokumenten nicht enthalten sein.

(8) Der Kunde hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Sprachmodell oder eine bestimmte Modellversion. ECODYNAMICS darf das Sprachmodell wechseln; der Anbieter kann eine Anfrage zudem mit einem Ersatzmodell beantworten. Einen Wechsel des Anbieters der KI-Funktion teilt ECODYNAMICS dem Kunden nach den Regeln des Vertrags zur Auftragsverarbeitung mit.

(9) Die Funktion hängt von der Erreichbarkeit des Drittanbieters ab. Steht sie vorübergehend nicht zur Verfügung, liegt darin kein Mangel der Anwendung, solange die Erfassung von Hand möglich bleibt. Stellt ECODYNAMICS die Funktion dauerhaft ein, gilt der Abschnitt Weiterentwicklung und Leistungsänderung.

(10) Der Kunde ergreift für die Personen, die Workforce Compass in seinem Auftrag nutzen, geeignete Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz (Art. 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 in der jeweils geltenden Fassung). Dazu gehört das Verständnis, dass KI-Vorschläge unvollständig oder unzutreffend sein können und zu prüfen sind. ECODYNAMICS stellt dafür die Hilfe in der Anwendung und die Hinweise zum KI-Einsatz und zur Transparenz bereit.

Bevor Sie eine Datei hochladen, weist die Anwendung Sie darauf hin, dass ein KI-Dienst das Dokument ausliest. Laden Sie bitte keine personenbezogenen Daten hoch.

10.Pläne, Kontingent und Zählweise

(1) ECODYNAMICS bietet die Anwendung in folgenden Plänen an. Alle Preise gelten in Euro je Vertragsjahr und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Pläne von Workforce Compass
PlanKontingent je VertragsjahrPreis je Vertragsjahr (netto)
Trial1 Stelleunentgeltlich
Basicbis zu 5 Stellen149 EUR
Advancedbis zu 10 Stellen249 EUR
Professionalbis zu 50 Stellen990 EUR
Enterprisemehr als 50 Stellen, nach Vereinbarungnach Vereinbarung
CustomSonderfälle, nach Vereinbarungnach Vereinbarung

(2) Das Kontingent bemisst sich nach Stellen, nicht nach Nutzern. Gezählt wird beim Ausführen einer Bewertung. Der Server ermittelt die Zahl der Stellen aus der Erfassung; jede Bewertung zählt mindestens eine Stelle.

(3) Führt ein Nutzer dieselbe Bewertung erneut aus, zählt die Anwendung nur den Zuwachs an Stellen gegenüber der früheren Ausführung. Eine erneute Ausführung mit gleicher oder geringerer Stellenzahl verbraucht kein weiteres Kontingent.

(4) Einmal gezählte Stellen bleiben für das laufende Vertragsjahr verbraucht. Das gilt auch dann, wenn der Kunde die Bewertung später löscht, die Zahl der Stellen in ihr verringert oder sie als „nicht bewertbar“ abschließt.

(5) Reicht das verbleibende Kontingent für eine Ausführung nicht aus, führt die Anwendung die Auswertung nicht aus und weist darauf hin. Weitere Auswertungen sind dann erst nach einem Planwechsel oder im nächsten Vertragsjahr möglich. Nicht verbrauchtes Kontingent verfällt mit dem Ende des Vertragsjahres und wird nicht erstattet oder übertragen.

(6) Nach Ablauf des Vertragszeitraums lassen sich Bewertungen nicht mehr ausführen und ausgewertete Bewertungen nicht mehr ändern. Der Zugang, die Ansicht der vorhandenen Bewertungen, der Datenexport und die Löschung bleiben bis zur Löschung der Organisation möglich (siehe Anbieterwechsel, Datenexport und Löschung).

(7) Den Plan, das Kontingent und den Vertragszeitraum trägt ECODYNAMICS in der Anwendung ein. Der Kunde kann sie dort einsehen.

11.Trial

(1) Das Trial ist unentgeltlich. Es umfasst ein Kontingent von 1 Stelle und läuft 12 Monate ab dem Vertragsschluss; der letzte Tag des Zeitraums ist eingeschlossen. Der Funktionsumfang entspricht im Übrigen dem der entgeltlichen Pläne.

(2) Das Trial verlängert sich nicht und geht nicht in einen entgeltlichen Plan über. Aus dem Trial entsteht für den Kunden keine Zahlungspflicht. Ein entgeltlicher Plan kommt nur nach dem Abschnitt Vertragsschluss zustande.

(3) Jeder Kunde kann das Trial nur einmal nutzen. Ein Nutzer, der bereits einer Organisation angehört hat, erhält kein neues Trial. Mehrere Trials für dasselbe Unternehmen oder denselben Konzern sind nicht gestattet.

(4) Der Kunde kann das Trial jederzeit ohne Frist beenden (siehe Laufzeit, Verlängerung und Kündigung).

(5) ECODYNAMICS darf das Trial mit einer Frist von 30 Tagen in Textform kündigen. Der Datenexport bleibt in dieser Zeit und danach bis zur Löschung der Organisation möglich. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(6) Weil das Trial unentgeltlich ist, haftet ECODYNAMICS im Trial nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Unbeschränkt haftet ECODYNAMICS auch im Trial für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz.

(7) Rechte wegen eines Mangels der Anwendung stehen dem Kunden im Trial nur zu, wenn ECODYNAMICS den Mangel arglistig verschwiegen hat.

(8) Die Regeln über den Datenschutz, den Vertrag zur Auftragsverarbeitung, die Vertraulichkeit, den Datenexport und den Anbieterwechsel gelten im Trial unverändert. Ansprüche betroffener Personen nach Art. 82 DSGVO bleiben unberührt.

12.Zusatzleistungen

(1) Leistungen, die über die Bereitstellung der Anwendung hinausgehen, erbringt ECODYNAMICS nur aufgrund einer gesonderten Vereinbarung. Das betrifft insbesondere Workshops, Schulungen, die Begleitung der Erfassung, die Auswertung von Ergebnissen durch ECODYNAMICS, kundeneigene Vorlagen im Plan Custom und die Nutzung durch mehrere Gesellschaften.

(2) Die Anfrage eines Erstgesprächs in der Anwendung ist unverbindlich. Das Erstgespräch dient dem Kennenlernen und der Klärung, ob und welche Zusatzleistungen in Betracht kommen. Mit der Anfrage entscheidet der Nutzer, ob er ECODYNAMICS die Inhalte der genannten Bewertung für das Gespräch freigibt.

(3) Für Zusatzleistungen gelten die Regeln des Dienstvertrags. ECODYNAMICS schuldet dabei die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Tätigkeit, keinen bestimmten Erfolg. Ein Arbeitsergebnis ist nur dann als Werk geschuldet, wenn die Parteien das ausdrücklich vereinbaren; die Vereinbarung soll in Textform festgehalten werden.

(4) Auch im Rahmen von Zusatzleistungen erbringt ECODYNAMICS keine Rechts- oder Steuerberatung.

(5) Vergütung, Termine und Umfang von Zusatzleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Diese Bedingungen gelten für Zusatzleistungen ergänzend.

13.Verfügbarkeit, Wartung und Unterstützung

(1) ECODYNAMICS betreibt die Anwendung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Anbieters und richtet den Betrieb darauf aus, dass die Anwendung rund um die Uhr erreichbar ist. Eine in Prozent bemessene Verfügbarkeit, Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten sind nur vereinbart, wenn ein Angebot oder eine Auftragsbestätigung sie ausdrücklich nennt. Eine Garantie im Sinne von § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB übernimmt ECODYNAMICS damit nicht.

(2) ECODYNAMICS darf die Anwendung für Wartung, Aktualisierung und Sicherheitsmaßnahmen vorübergehend einschränken oder unterbrechen. Planbare Arbeiten, die die Nutzung spürbar einschränken, legt ECODYNAMICS nach Möglichkeit in Zeiten geringer Nutzung und kündigt sie nach Möglichkeit vorher an. Dringende Sicherheitsmaßnahmen darf ECODYNAMICS ohne Ankündigung vornehmen.

(3) ECODYNAMICS setzt für Betrieb, Speicherung, E-Mail-Versand und das Auslesen von Dokumenten Drittanbieter ein. Störungen bei diesen Anbietern können die Anwendung oder einzelne Funktionen zeitweise einschränken. Für das Verschulden dieser Anbieter steht ECODYNAMICS nach den gesetzlichen Regeln und nach dem Abschnitt Haftung ein.

(4) Nicht von ECODYNAMICS zu vertreten sind Einschränkungen, die auf der Internetverbindung, den Geräten, der Software oder den Sicherheitseinstellungen des Kunden beruhen, auf einer Nutzung entgegen diesen Bedingungen oder auf höherer Gewalt.

(5) Störungen und Fragen meldet der Kunde in Textform an info@ecodynamics.de. ECODYNAMICS bearbeitet Meldungen an Werktagen (Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Nordrhein-Westfalen) zu den üblichen Geschäftszeiten. Einen Bereitschaftsdienst außerhalb dieser Zeiten schuldet ECODYNAMICS nur, wenn er gesondert vereinbart ist.

(6) Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Mängeln entgeltlicher Pläne bleiben von diesem Abschnitt unberührt. Für sie gilt der Abschnitt Mängel.

14.Weiterentwicklung und Leistungsänderung

(1) ECODYNAMICS entwickelt die Anwendung fort. ECODYNAMICS darf Funktionen jederzeit verbessern, erweitern und in Bedienung oder Gestaltung ändern, wenn der vereinbarte Leistungsumfang dadurch erhalten bleibt oder durch eine gleichwertige Funktion ersetzt wird.

(2) Eine Änderung, die den vereinbarten Leistungsumfang einschränkt, darf ECODYNAMICS nur aus einem triftigen Grund vornehmen und nur, wenn sie für den Kunden unter Berücksichtigung der Interessen von ECODYNAMICS zumutbar ist. Triftige Gründe sind:

  • die Abwehr oder Beseitigung einer Gefahr für die Sicherheit der Anwendung oder der Kundendaten;
  • die Anpassung an geändertes Recht, an gerichtliche Entscheidungen oder an Vorgaben einer Behörde;
  • der Wegfall, die wesentliche Änderung oder der Wechsel eines Drittanbieters, auf dessen Leistung eine Funktion beruht;
  • die technische Entwicklung, wenn eine Funktion nicht mehr mit vertretbarem Aufwand sicher betrieben werden kann;
  • die fachliche Weiterentwicklung des Bewertungsmodells.

(3) Eine wesentliche Einschränkung nach Absatz 2 kündigt ECODYNAMICS dem Hauptkontakt mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an. Bei Gefahr für die Sicherheit oder bei zwingenden rechtlichen Vorgaben darf die Frist kürzer sein; ECODYNAMICS unterrichtet den Kunden dann unverzüglich.

(4) Schränkt eine Änderung den Leistungsumfang eines entgeltlichen Plans wesentlich ein, kann der Kunde den Vertrag innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Ankündigung in Textform zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. ECODYNAMICS erstattet in diesem Fall die im Voraus gezahlte Vergütung anteilig für die Zeit nach dem Ende des Vertrags.

(5) Für Änderungen des Bewertungsmodells gilt ergänzend der Abschnitt Bewertungsmodell und seine Pflege. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Mängeln bleiben unberührt.

15.Konto, Zugangsdaten und Rollen

(1) Die Angaben bei der Registrierung und im Profil müssen richtig sein. Der Kunde hält sie aktuell. Jeder Nutzer bestätigt seine E-Mail-Adresse; das Passwort hat mindestens zwölf Zeichen.

(2) Jedes Konto ist einer natürlichen Person zugeordnet. Zugangsdaten sind geheim zu halten und dürfen weder an Dritte noch an andere Beschäftigte des Kunden weitergegeben werden. Sammelkonten für mehrere Personen sind nicht gestattet.

(3) Der Hauptkontakt lädt weitere Nutzer per E-Mail ein. Eine Einladung ist 14 Tage gültig. Der Kunde lädt nur Personen ein, die für ihn tätig sind und die Anwendung für seine Zwecke nutzen sollen.

(4) Der Hauptkontakt weist jedem Nutzer eine Rolle zu. Die Rollen haben folgende Berechtigungen:

Rollen und ihre Berechtigungen
RolleBerechtigungen
HauptkontaktAlle Berechtigungen der Rolle Personal. Zusätzlich: Nutzer einladen, Rollen ändern und Nutzer entfernen, Unternehmen umbenennen, Planwechsel anfragen, Daten der Organisation exportieren.
PersonalBewertungen anlegen, bearbeiten, ausführen und löschen, Stellenbeschreibungen hochladen, eigene Vorlagen pflegen, Ausgang einer Bewertung festhalten, Erstgespräch anfragen.
FachbereichIn bestehenden Bewertungen mitarbeiten, Stellenbeschreibungen hochladen, eigene Vorlagen pflegen, Ausgang einer Bewertung festhalten.
Nur lesenBewertungen und Ergebnisse der Organisation ansehen.

(5) Jede Organisation braucht jederzeit mindestens einen Hauptkontakt. Der letzte Hauptkontakt kann seine Rolle erst abgeben oder sein Konto erst löschen, wenn er die Rolle einem anderen Nutzer übertragen hat oder wenn er das einzige Mitglied ist und die Organisation mitlöscht.

(6) Der Kunde hält die E-Mail-Adresse mindestens eines Hauptkontakts aktuell und erreichbar. An diese Adresse richtet ECODYNAMICS vertragliche Mitteilungen, insbesondere die Ankündigung der Löschung nach Vertragsende.

(7) Der Kunde entfernt Nutzer unverzüglich, sobald sie nicht mehr für ihn tätig sind oder die Anwendung nicht mehr nutzen sollen.

(8) Der Kunde steht für das Verhalten seiner Nutzer in der Anwendung ein wie für eigenes Verhalten. Handlungen, die Dritte unter Verwendung von Zugangsdaten eines Nutzers vornehmen, muss sich der Kunde zurechnen lassen, wenn er oder der Nutzer den Zugriff des Dritten zu vertreten hat.

(9) Besteht der Verdacht, dass Dritte Kenntnis von Zugangsdaten oder Zugang zu einem Konto erlangt haben, ändert der Nutzer unverzüglich das Passwort und der Kunde unterrichtet ECODYNAMICS unverzüglich in Textform.

16.Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

(1) Der Kunde ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität seiner Eingaben verantwortlich. Er berücksichtigt, dass die Ergebnisse nur so belastbar sind wie die Erfassung.

(2) Der Kunde stellt sicher, dass er die erfassten und hochgeladenen Inhalte rechtmäßig verwenden und an ECODYNAMICS und die eingesetzten Drittanbieter übermitteln darf. Er achtet dabei insbesondere auf Urheberrechte an Dokumenten, auf Geheimhaltungspflichten gegenüber Dritten und auf den Datenschutz.

(3) Der Kunde erfasst Stellen und Aufgabenbündel, nicht Personen. Er verwendet für Bewertungen, Stellen, eigene Fachgebiete und Aufgabenbündel neutrale Bezeichnungen und gibt in Freitextfeldern keine Namen oder sonstigen Angaben ein, die einzelne Beschäftigte kenntlich machen, soweit sich das vermeiden lässt. Die Bezeichnung einer Bewertung ist für ECODYNAMICS auch ohne Freigabe sichtbar.

(4) Der Kunde gibt keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 Abs. 1 DSGVO ein, insbesondere keine Angaben zur Gesundheit, zu einer Behinderung, zur Gewerkschaftszugehörigkeit, zur Herkunft, zur Religion oder Weltanschauung, keine biometrischen Daten und keine Daten über strafrechtliche Verurteilungen. Er gibt auch keine Angaben zur Leistung oder zum Verhalten einzelner Beschäftigter ein.

(5) Soweit Eingaben oder Ergebnisse sich auf bestimmbare Beschäftigte beziehen, etwa bei einer besetzten Einzelstelle oder einem kleinen Team, ist der Kunde datenschutzrechtlich Verantwortlicher. Er prüft in eigener Verantwortung, auf welche Rechtsgrundlage er die Verarbeitung stützt, und informiert die betroffenen Beschäftigten nach Art. 13 und 14 DSGVO.

(6) Ob Beteiligungs- oder Informationsrechte einer Arbeitnehmervertretung berührt sind, prüft der Kunde in eigener Verantwortung. ECODYNAMICS empfiehlt, die Arbeitnehmervertretung frühzeitig einzubeziehen, bevor der Kunde die Anwendung einsetzt und bevor er Empfehlungen umsetzt.

(7) Kunden, die als öffentliche Stelle oder im regulierten Bereich besonderen Vorgaben für den Einsatz von Software oder KI unterliegen, prüfen in eigener Verantwortung, ob sie die Anwendung einsetzen dürfen.

(8) Der Kunde prüft Vorschläge aus hochgeladenen Dokumenten vor der Übernahme und Empfehlungen vor jeder Entscheidung durch fachkundige Personen.

(9) Der Kunde sichert Ergebnisse, die er dauerhaft benötigt, in eigener Verantwortung, indem er den Bericht speichert oder druckt und die Daten der Organisation in angemessenen Abständen exportiert.

(10) Der Kunde zeigt Mängel und Störungen unverzüglich in Textform an und beschreibt sie so genau, dass ECODYNAMICS sie nachvollziehen kann (§ 536c BGB). Er unterstützt ECODYNAMICS bei der Eingrenzung in zumutbarem Umfang.

(11) Verletzt der Kunde eine Obliegenheit nach diesem Abschnitt, kann das zu einem Mitverschulden führen (§ 254 BGB).

17.Zulässige und untersagte Nutzung

(1) Der Kunde nutzt die Anwendung nur für eigene interne Geschäftszwecke, im Rahmen der Zweckbestimmung nach dem Abschnitt Zweckbestimmung und Charakter der Ergebnisse und im Einklang mit dem geltenden Recht.

17.1Keine Bewertung einzelner Personen

(2) Dem Kunden ist es untersagt, die Anwendung oder ihre Ergebnisse für folgende Zwecke zu verwenden:

  • die Einstellung oder Auswahl von Bewerberinnen und Bewerbern, einschließlich der Sichtung, Filterung oder Reihung von Bewerbungen;
  • die Bewertung, Reihung oder Überwachung einzelner Beschäftigter, ihrer Leistung, ihres Verhaltens oder ihrer persönlichen Merkmale;
  • die Zuweisung von Aufgaben an einzelne Personen auf Grundlage ihres Verhaltens oder ihrer persönlichen Merkmale;
  • Entscheidungen über Kündigung, Versetzung, Vergütung, Beförderung oder sonstige Arbeitsbedingungen einzelner Beschäftigter, für die die Ergebnisse die alleinige oder die maßgebliche Grundlage sind, ohne dass der Kunde die Maßnahme eigenständig und unabhängig von den Ergebnissen geprüft und begründet hat;
  • die Auswahl der Beschäftigten, die von einer betriebsbedingten Maßnahme betroffen sein sollen;
  • die Eingabe von Leistungs-, Verhaltens-, Gesundheits-, biometrischen oder Emotionsdaten, von sonstigen besonderen Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 Abs. 1 DSGVO, von Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten (Art. 10 DSGVO) sowie von Angaben zur Vergütung einzelner Beschäftigter;
  • Praktiken, die nach Art. 5 der Verordnung (EU) 2024/1689 verboten sind, insbesondere die Erkennung von Emotionen am Arbeitsplatz, die biometrische Kategorisierung und die Bewertung des sozialen Verhaltens;
  • die Darstellung oder Weitergabe der Ergebnisse als Feststellung, Gutachten oder Aussage von ECODYNAMICS über eine bestimmte Person.

(3) Verwendet der Kunde die Anwendung entgegen der Zweckbestimmung oder entgegen Absatz 2, handelt er in eigener Verantwortung. Ändert er die Zweckbestimmung so, dass ein Hochrisiko-KI-System im Sinne von Art. 6 der Verordnung (EU) 2024/1689 entsteht, können ihn nach Art. 25 Abs. 1 Buchst. c dieser Verordnung die Pflichten eines Anbieters treffen.

17.2Schutz der Anwendung

(4) Dem Kunden ist es außerdem untersagt,

  • die Anwendung Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zu überlassen, sie zu vermieten oder als eigenen Dienst anzubieten, soweit das nicht in Textform vereinbart ist;
  • Schutzvorkehrungen, Mengenbegrenzungen oder das Kontingent zu umgehen, etwa durch mehrere Trials für dasselbe Unternehmen;
  • die Anwendung mit Skripten, Robotern oder anderen automatisierten Mitteln auszulesen oder zu bedienen oder sie über das für eine gewöhnliche Nutzung erforderliche Maß hinaus zu belasten;
  • die Anwendung ohne vorherige Zustimmung von ECODYNAMICS in Textform auf Schwachstellen zu prüfen, Angriffe zu erproben oder Schutzmaßnahmen zu überwinden;
  • den Quelltext der Anwendung zu dekompilieren, zurückzuentwickeln oder zu bearbeiten, es sei denn, das Gesetz erlaubt es zwingend (insbesondere §§ 69d und 69e UrhG);
  • Schadsoftware, rechtswidrige Inhalte oder Inhalte einzugeben oder hochzuladen, an denen der Kunde nicht die nötigen Rechte hat;
  • mit Dokumenten oder Eingaben darauf hinzuwirken, dass das Sprachmodell seine Anweisungen umgeht oder andere als die vorgesehenen Ausgaben erzeugt;
  • die Anwendung zu nutzen, um ein konkurrierendes Produkt zu entwickeln oder das Bewertungsmodell und den Katalog im Ganzen oder in wesentlichen Teilen zu übernehmen.

(5) Wer eine Schwachstelle entdeckt, meldet sie bitte vertraulich an die im Impressum genannte Adresse. ECODYNAMICS stimmt das weitere Vorgehen dann mit dem Meldenden ab.

(6) Der Kunde darf Berichte und Ergebnisse an Dritte weitergeben, etwa an Berater oder verbundene Unternehmen. Er entfernt dabei nicht den Hinweis, dass es sich um Empfehlungen und Schätzungen handelt.

18.Gespeicherte Inhalte, Meldungen und Beschwerden

(1) ECODYNAMICS speichert die Kundendaten im Auftrag des Kunden und ist insoweit Hostingdiensteanbieter im Sinne der Verordnung (EU) 2022/2065 (Gesetz über digitale Dienste). Kundendaten sind nur für die Nutzer der jeweiligen Organisation und im Rahmen dieser Bedingungen für ECODYNAMICS sichtbar; sie werden nicht öffentlich verbreitet.

(2) ECODYNAMICS prüft Kundendaten nicht allgemein und nicht vorab auf ihre Rechtmäßigkeit (Art. 8 der Verordnung (EU) 2022/2065). ECODYNAMICS setzt keine automatisierten Verfahren ein, um Inhalte zu bewerten oder zu beschränken. Technisch geprüft werden beim Hochladen lediglich Dateityp und Dateigröße sowie bei allen Eingaben Format und Umfang.

(3) Wer der Ansicht ist, dass in der Anwendung gespeicherte Inhalte rechtswidrig sind, kann das an info@ecodynamics.de melden (Art. 16 der Verordnung (EU) 2022/2065). Die Meldung soll die Fundstelle, die Gründe für die Annahme der Rechtswidrigkeit, Name und E-Mail-Adresse der meldenden Person und die Erklärung enthalten, dass die Angaben nach bestem Wissen richtig und vollständig sind. ECODYNAMICS bestätigt den Eingang und teilt der meldenden Person die Entscheidung und die Rechtsbehelfe mit.

(4) Erhält ECODYNAMICS Kenntnis von einem rechtswidrigen Inhalt oder von einem Inhalt, der gegen diese Bedingungen verstößt, prüft eine Person bei ECODYNAMICS den Vorgang. Als Maßnahmen kommen in Betracht: die Aufforderung an den Kunden, den Inhalt zu entfernen oder zu berichtigen, die Entfernung oder Sperrung des Inhalts, die Sperrung der Organisation nach dem Abschnitt Sperrung und die Kündigung aus wichtigem Grund.

(5) Beschränkt ECODYNAMICS Inhalte oder den Zugang des Kunden, teilt ECODYNAMICS dem Kunden spätestens mit Beginn der Beschränkung die Gründe mit (Art. 17 der Verordnung (EU) 2022/2065). Die Begründung nennt Art, Umfang, räumlichen Geltungsbereich und Dauer der Beschränkung, die zugrunde liegenden Tatsachen, die Angabe, ob die Entscheidung auf eine Meldung oder auf eigene Prüfung zurückgeht und ob automatisierte Mittel eingesetzt wurden, die verletzte Rechtsvorschrift oder Bestimmung dieser Bedingungen und die Rechtsbehelfe.

(6) Der Kunde und die meldende Person können sich gegen eine Entscheidung von ECODYNAMICS per E-Mail an info@ecodynamics.de beschweren. ECODYNAMICS überprüft die Entscheidung dann durch eine Person und teilt das Ergebnis mit. Der Rechtsweg bleibt offen.

(7) Die zentrale Kontaktstelle für Behörden und Nutzer nach Art. 11 und 12 der Verordnung (EU) 2022/2065 ist im Impressum genannt. Die Verständigung ist auf Deutsch und Englisch möglich.

19.Sperrung

(1) ECODYNAMICS darf die Organisation des Kunden vorübergehend sperren, wenn

  • tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Zugangsdaten missbraucht werden oder von der Organisation eine Gefahr für die Sicherheit der Anwendung oder für andere Kunden ausgeht;
  • der Kunde oder einer seiner Nutzer erheblich oder trotz Abmahnung wiederholt gegen die Abschnitte Zulässige und untersagte Nutzung oder Pflichten und Obliegenheiten des Kunden verstößt;
  • der Kunde mit einer fälligen Vergütung in Verzug ist und ECODYNAMICS ihn in Textform gemahnt, ihm eine Frist von mindestens 14 Tagen gesetzt und die Sperrung angedroht hat und die Frist erfolglos abgelaufen ist;
  • der Kunde einen verlangten Nachweis der Unternehmereigenschaft nicht innerhalb einer angemessenen Frist erbringt;
  • ECODYNAMICS aufgrund eines Gesetzes, einer gerichtlichen Entscheidung oder einer behördlichen Anordnung dazu verpflichtet ist.

(2) ECODYNAMICS wählt das mildeste geeignete Mittel und berücksichtigt die berechtigten Interessen des Kunden. Außer bei Gefahr im Verzug droht ECODYNAMICS die Sperrung vorher in Textform an und gibt dem Kunden Gelegenheit, den Anlass zu beseitigen.

(3) ECODYNAMICS unterrichtet den Hauptkontakt spätestens mit der Sperrung in Textform über die Sperrung und ihre Gründe.

(4) Während der Sperrung können die Nutzer alle Inhalte der Organisation weiter ansehen, aber nichts ändern und keine Bewertungen ausführen. Der Datenexport durch den Hauptkontakt, die Änderung des eigenen Profils und die Löschung des eigenen Kontos bleiben möglich.

(5) ECODYNAMICS hebt die Sperrung unverzüglich auf, sobald ihr Anlass entfallen ist.

(6) Hat der Kunde den Anlass der Sperrung zu vertreten, bleibt er zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

20.Preise, Rechnung, Zahlung und Verzug

(1) Die Vergütung für einen entgeltlichen Plan ergibt sich aus der Tabelle im Abschnitt Pläne, Kontingent und Zählweise, für die Pläne Enterprise und Custom aus dem Angebot. Sie ist für das gesamte Vertragsjahr im Voraus geschuldet. Alle Preise sind Nettopreise in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

(2) Schuldet nach dem anwendbaren Umsatzsteuerrecht der Kunde als Leistungsempfänger die Steuer (Umkehrung der Steuerschuldnerschaft), stellt ECODYNAMICS die Rechnung ohne Umsatzsteuer aus. Der Kunde teilt ECODYNAMICS dafür seine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit und ist für die Richtigkeit dieser Angabe verantwortlich.

(3) In der Anwendung findet keine Zahlung statt. ECODYNAMICS stellt nach der Zuweisung des Plans eine Rechnung und übermittelt sie elektronisch an die vom Kunden genannte Adresse. Der Kunde ist damit einverstanden, dass ECODYNAMICS Rechnungen elektronisch übermittelt, als elektronische Rechnung im Sinne von § 14 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes oder, solange das Gesetz es zulässt, in einem anderen elektronischen Format, etwa als PDF.

(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug durch Überweisung auf das in der Rechnung genannte Konto zu zahlen. Maßgeblich ist der Eingang auf dem Konto von ECODYNAMICS. Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Kunde.

(5) Gerät der Kunde in Verzug, schuldet er Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) und die Pauschale von 40 EUR nach § 288 Abs. 5 BGB. Weitergehende gesetzliche Ansprüche wegen Verzugs bleiben unberührt.

(6) Für ein laufendes Vertragsjahr gilt der bei Vertragsschluss vereinbarte Preis. ECODYNAMICS ändert ihn während des Vertragsjahres nicht. Für eine Verlängerung oder einen neuen Plan gilt der Preis, der in dem vom Kunden angenommenen Angebot genannt ist.

(7) Wechselt der Kunde während eines Vertragsjahres in einen höheren Plan, ergeben sich der Beginn des neuen Vertragsjahres und die Anrechnung bereits gezahlter Vergütung aus dem Angebot nach dem Abschnitt Vertragsschluss. Ein Wechsel in einen niedrigeren Plan ist zum Ende des Vertragsjahres möglich.

(8) Einwendungen gegen eine Rechnung soll der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach Zugang in Textform erheben. Seine gesetzlichen Rechte bleiben auch nach Ablauf dieser Zeit bestehen.

21.Aufrechnung und Zurückbehaltung

(1) Der Kunde darf gegen Forderungen von ECODYNAMICS nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder die aus demselben Vertragsverhältnis stammen wie die Forderung von ECODYNAMICS.

(2) Ein Zurückbehaltungsrecht darf der Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben.

(3) ECODYNAMICS macht an den Kundendaten kein Zurückbehaltungsrecht geltend. Der Datenexport und die Rechte nach dem Abschnitt Anbieterwechsel, Datenexport und Löschung hängen nicht davon ab, dass der Kunde offene Forderungen beglichen hat.

22.Nutzungsrechte an der Anwendung

(1) Alle Rechte an der Anwendung, insbesondere an Software, Bewertungsmodell, Katalog, Texten, Gestaltung, Diagrammen, Marken und Kennzeichen, stehen im Verhältnis zum Kunden ECODYNAMICS oder ihren Lizenzgebern zu. Der Kunde erhält nur die in diesem Abschnitt genannten Rechte.

(2) ECODYNAMICS räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Anwendung durch seine Nutzer über das Internet für eigene interne Geschäftszwecke im Rahmen des vereinbarten Plans zu nutzen. Dazu gehört das Recht, die Teile der Anwendung, die im Browser ablaufen, im dafür technisch nötigen Umfang vorübergehend zu laden und auszuführen.

(3) Die Nutzung für verbundene Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff. AktG oder durch deren Beschäftigte bedarf einer Vereinbarung in Textform. Sie ist in der Regel Gegenstand der Pläne Enterprise oder Custom.

(4) Die zwingenden Befugnisse des Nutzers nach §§ 69d Abs. 2 und 3 und 69e UrhG bleiben unberührt.

(5) Die Anwendung enthält Bestandteile Dritter, die unter Open-Source-Lizenzen stehen. Für diese Bestandteile gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen; sie gehen diesem Abschnitt vor, soweit sie dem Kunden weitergehende Rechte geben.

(6) Das Bewertungsmodell und der Katalog sind in der Anwendung offen gelegt, damit der Kunde die Ergebnisse nachvollziehen kann. Die Offenlegung räumt kein Recht ein, das Bewertungsmodell oder den Katalog außerhalb der Anwendung für Dritte oder für ein eigenes Angebot zu verwenden.

(7) Ergebnisse und Berichte, die die Anwendung für den Kunden ausgibt, darf der Kunde zeitlich unbeschränkt, auch nach Vertragsende, für eigene Zwecke verwenden, vervielfältigen und im Rahmen des Abschnitts Zulässige und untersagte Nutzung weitergeben.

23.Kundendaten und Zugriff von ECODYNAMICS

(1) Die Kundendaten stehen im Verhältnis der Parteien dem Kunden zu. ECODYNAMICS erwirbt daran keine Rechte außer den in diesem Abschnitt genannten.

(2) Der Kunde räumt ECODYNAMICS für die Dauer des Vertrags und bis zur Löschung der Kundendaten das einfache Recht ein, die Kundendaten zu speichern, zu vervielfältigen, zu verarbeiten und an die eingesetzten Drittanbieter zu übermitteln, soweit das erforderlich ist, um die vertragliche Leistung zu erbringen, die Anwendung sicher zu betreiben, Fehler zu beheben und gesetzliche Pflichten zu erfüllen.

(3) Ohne Freigabe des Kunden sehen die dazu berechtigten Beschäftigten von ECODYNAMICS zu jeder Bewertung die vom Kunden vergebene Bezeichnung, den Stand, die Kernzahlen, den Zeitpunkt der Auswertung, die Zahl der gezählten Stellen und die Auswahl des Kunden zum Ausgang. Sie sehen außerdem den Namen der Organisation, Namen, E-Mail-Adressen und Rollen ihrer Nutzer, die Adressen offener Einladungen sowie Plan, Kontingent und Verbrauch. ECODYNAMICS verwendet diese Angaben für Betrieb, Vertragsverwaltung, Abrechnung, Unterstützung und Sicherheit.

(4) Die Stellen und Aufgabenbündel einer Bewertung selbst und den Freitext des Kunden zum Ausgang sehen Beschäftigte von ECODYNAMICS in der Anwendung erst, nachdem ein Nutzer des Kunden die Bewertung mit einer Anfrage zum Erstgespräch freigegeben hat. Es gilt jeweils die jüngste Anfrage. Der Kunde kann die Freigabe für die Zukunft zurücknehmen, indem er eine neue Anfrage ohne Freigabe stellt oder ECODYNAMICS in Textform dazu auffordert.

(5) Unabhängig davon darf ECODYNAMICS auf Kundendaten zugreifen, soweit das im Einzelfall technisch erforderlich ist, um eine Störung oder einen Sicherheitsvorfall zu beheben, einen vom Kunden gemeldeten Fehler nachzuvollziehen oder eine gesetzliche Pflicht zu erfüllen. ECODYNAMICS beschränkt solche Zugriffe auf das nötige Maß.

(6) ECODYNAMICS darf aus der Nutzung der Anwendung zusammengefasste Kennzahlen bilden, etwa die Zahl der Bewertungen und der gezählten Stellen, die Häufigkeit der Berufsfelder und Fachgebiete aus dem allgemeinen Katalog, die Verteilung der Empfehlungsstufen und die Auswahl zum Ausgang über alle Kunden. Die Kennzahlen werden automatisiert gebildet, ohne dass Beschäftigte von ECODYNAMICS dafür Inhalte einzelner Bewertungen einsehen, die nicht freigegeben sind. Freie Texte, eigene Vorlagen des Kunden und Inhalte hochgeladener Dokumente gehen nicht ein. ECODYNAMICS verwendet die Kennzahlen, um das Bewertungsmodell, den Katalog und die Anwendung zu verbessern. ECODYNAMICS veröffentlicht sie nur, wenn sie Angaben von mindestens zehn Kunden zusammenfassen und weder ein Kunde noch eine Person daraus bestimmbar ist. Die Bildung dieser Kennzahlen ist im Vertrag zur Auftragsverarbeitung als Weisung des Kunden geregelt.

(7) ECODYNAMICS trainiert mit Kundendaten keine KI-Modelle und gibt Kundendaten nicht zu Werbezwecken an Dritte weiter.

(8) Eigene Vorlagen des Kunden (eigene Fachgebiete und Aufgabenbündel) stehen nur seiner Organisation zur Verfügung. ECODYNAMICS übernimmt sie nicht in den allgemeinen Katalog, es sei denn, der Kunde stimmt dem in Textform zu.

24.Rückmeldungen und Referenzen

(1) Teilt der Kunde ECODYNAMICS Anregungen oder Verbesserungsvorschläge zur Anwendung, zum Bewertungsmodell oder zum Katalog mit, darf ECODYNAMICS sie unentgeltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkt für die Weiterentwicklung der Anwendung verwenden. Das gilt nicht für vertrauliche Informationen des Kunden und nicht für Kundendaten.

(2) Der Kunde ist nicht verpflichtet, Rückmeldungen zu geben.

(3) ECODYNAMICS nennt den Kunden nur dann als Referenz und verwendet dessen Namen, Marke oder Logo nur dann, wenn der Kunde vorher in Textform zugestimmt hat. Der Kunde kann die Zustimmung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

(4) Der Kunde darf darauf hinweisen, dass er Workforce Compass nutzt. Er erweckt dabei nicht den Eindruck, ECODYNAMICS habe seine Entscheidungen geprüft oder gebilligt.

25.Vertraulichkeit

(1) Vertrauliche Informationen sind alle Informationen, die eine Partei der anderen im Zusammenhang mit dem Vertrag zugänglich macht und die als vertraulich bezeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt. Dazu gehören insbesondere die Kundendaten, nicht veröffentlichte Angaben zur Organisation und Planung des Kunden, Angebote und Preise der Pläne Enterprise und Custom sowie nicht offen gelegte technische Einzelheiten und Sicherheitsvorkehrungen der Anwendung.

(2) Jede Partei behandelt die vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich, verwendet sie nur für die Durchführung des Vertrags und schützt sie mit angemessenen Maßnahmen, mindestens mit der Sorgfalt, die sie für eigene vertrauliche Informationen anwendet.

(3) Eine Partei darf vertrauliche Informationen nur an Beschäftigte, Berater und Unterauftragnehmer weitergeben, die sie für die Durchführung des Vertrags kennen müssen und die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

(4) Nicht vertraulich sind Informationen, die

  • allgemein bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diesen Abschnitt allgemein bekannt werden;
  • der empfangenden Partei bereits bekannt waren, ohne dass sie zur Vertraulichkeit verpflichtet war;
  • die empfangende Partei rechtmäßig von einem Dritten ohne Pflicht zur Vertraulichkeit erhalten hat;
  • die empfangende Partei unabhängig und ohne Rückgriff auf die vertraulichen Informationen entwickelt hat.

(5) Muss eine Partei vertrauliche Informationen aufgrund eines Gesetzes, einer gerichtlichen Entscheidung oder einer behördlichen Anordnung offenlegen, unterrichtet sie die andere Partei vorher, soweit das rechtlich zulässig ist, und beschränkt die Offenlegung auf das Erforderliche.

(6) Die Pflichten aus diesem Abschnitt gelten für drei Jahre nach Vertragsende fort. Für Geschäftsgeheimnisse im Sinne von § 2 Nr. 1 des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gelten sie, solange die Information ein Geschäftsgeheimnis ist.

(7) § 5 des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen und die Rechte hinweisgebender Personen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz bleiben unberührt. Für personenbezogene Daten gelten vorrangig die Regeln des Datenschutzrechts und der Vertrag zur Auftragsverarbeitung.

26.Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Beide Parteien beachten die für sie geltenden Vorschriften des Datenschutzrechts, insbesondere die Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz.

(2) Für die Daten der Konten, der Anmeldung, der Vertragsverwaltung, der Anfragen, der Sicherheit und der Abrechnung ist ECODYNAMICS Verantwortlicher. Darüber unterrichtet die Datenschutzerklärung.

(3) Soweit Kundendaten personenbezogene Daten enthalten, insbesondere in Bewertungen, eigenen Vorlagen und hochgeladenen Stellenbeschreibungen, verarbeitet ECODYNAMICS sie im Auftrag und nach Weisung des Kunden. Der Kunde ist insoweit Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO, ECODYNAMICS Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 4 Nr. 8 DSGVO.

(4) Für diese Verarbeitung gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO. Er ist Bestandteil dieses Vertrags und wird mit ihm geschlossen, ohne dass es einer gesonderten Unterzeichnung bedarf. Er gilt auch im Trial. Auf Wunsch des Kunden stellt ECODYNAMICS eine unterzeichnete Ausfertigung zur Verfügung.

(5) Der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nennt die technischen und organisatorischen Maßnahmen und die Unterauftragsverarbeiter. Mit Abschluss dieses Vertrags genehmigt der Kunde den Einsatz der dort genannten Unterauftragsverarbeiter. Änderungen teilt ECODYNAMICS nach den Regeln des Vertrags zur Auftragsverarbeitung mit.

(6) Der Kunde als Verantwortlicher sorgt dafür, dass die Verarbeitung der von ihm eingegebenen personenbezogenen Daten rechtmäßig ist, und erfüllt die Pflichten gegenüber den betroffenen Personen. Anfragen betroffener Personen zu Kundendaten leitet ECODYNAMICS an den Kunden weiter.

(7) Die Anwendung trifft keine ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruhende Entscheidung im Sinne von Art. 22 DSGVO. Ob die Art, in der der Kunde die Ergebnisse verwendet, Art. 22 DSGVO berührt, prüft der Kunde als Verantwortlicher.

27.Datensicherheit, Datenstandort und Zugriff aus Drittstaaten

(1) ECODYNAMICS schützt die Anwendung und die Kundendaten mit technischen und organisatorischen Maßnahmen, die dem Risiko angemessen sind. Dazu gehören insbesondere die verschlüsselte Übertragung, die Trennung der Kunden voneinander auf Ebene der Datenbank, die Durchsetzung der Rollen auf dem Server, die Bestätigung der E-Mail-Adresse, Mengenbegrenzungen gegen Missbrauch und ein Protokoll sicherheitsrelevanter Vorgänge. Die Einzelheiten stehen in der Anlage zum Vertrag zur Auftragsverarbeitung.

(2) Eine Anmeldung mit zweitem Faktor, eine Zertifizierung oder eine Prüfung durch Dritte sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind.

(3) Nach Art. 28 der Verordnung (EU) 2023/2854 (Datenverordnung) unterrichtet ECODYNAMICS über die Infrastruktur, die für die Anwendung eingesetzt wird, und über die Rechtsordnungen, denen sie unterliegt:

Infrastruktur der Anwendung und maßgebliche Rechtsordnungen
LeistungAnbieter und SitzOrt der VerarbeitungRechtsordnung
Bereitstellung der Anwendung und Ausführung der ServerfunktionenVercel Inc., USAServerfunktionen in Frankfurt am Main, Deutschland; die Auslieferung der Seiten erfolgt nach Angaben des Anbieters über dessen weltweites NetzDeutschland und Europäische Union; der Anbieter unterliegt als US-Unternehmen zusätzlich dem Recht der USA
Datenbank und AnmeldungSupabase Pte. Ltd., SingapurFrankfurt am Main, DeutschlandDeutschland und Europäische Union; der Anbieter unterliegt zusätzlich dem Recht Singapurs
Versand von E-MailsResend (Plus Five Five, Inc.), USAEuropäische Union und USAEuropäische Union und USA
Auslesen hochgeladener StellenbeschreibungenAnthropic Ireland, Limited, Irland (Muttergesellschaft Anthropic PBC, USA)auch in den USAIrland, Europäische Union und USA

(4) Die Kundendaten werden in der Datenbank in Frankfurt am Main gespeichert. An Anbieter, die auch in den USA verarbeiten, gelangen Inhalte des Kunden in folgenden Fällen: beim Hochladen einer Stellenbeschreibung der Text oder die Datei sowie der Katalog einschließlich der eigenen Vorlagen der Organisation (Anthropic); beim Versand von E-Mails deren Inhalt, also E-Mail-Adressen und Namen von Nutzern und eingeladenen Personen, der Name des Unternehmens und, bei Anfragen zu Erstgespräch und Planwechsel, die Bezeichnung und die Kernzahlen der genannten Bewertung, Angaben zum Plan und die Nachricht des Nutzers (Resend). Die Auslieferung der Seiten erfolgt nach Angaben des Anbieters über dessen weltweites Netz (Vercel).

(5) Anbieter mit Sitz oder Muttergesellschaft in einem Drittstaat können nach dem Recht dieses Staates verpflichtet sein, Behörden Zugang zu Daten zu geben. ECODYNAMICS trifft dagegen folgende Maßnahmen: Auswahl von Speicherorten in der Europäischen Union, wo der Anbieter das ermöglicht; Beschränkung der an Drittanbieter übermittelten Daten auf das für die Funktion Nötige; verschlüsselte Übertragung; vertragliche Verpflichtung der Anbieter auf die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission oder vergleichbare Garantien, soweit personenbezogene Daten betroffen sind, einschließlich der Pflicht, Auskunftsersuchen von Behörden zu prüfen und unzulässige Ersuchen zurückzuweisen.

(6) Erhält ECODYNAMICS selbst ein Ersuchen einer Behörde eines Drittstaates auf Zugang zu Kundendaten, prüft ECODYNAMICS dessen Rechtmäßigkeit, gibt Daten nur heraus, soweit das nach dem Recht der Europäischen Union oder dem deutschen Recht zulässig ist, und unterrichtet den Kunden, soweit das rechtlich erlaubt ist.

28.Mängel

(1) Dieser Abschnitt gilt für entgeltliche Pläne. Für das Trial gilt der Abschnitt Trial.

(2) Ein Mangel liegt vor, wenn die Anwendung die in diesen Bedingungen und in der Hilfe beschriebenen Funktionen nicht erfüllt und ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch dadurch aufgehoben oder gemindert ist. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit berechtigt nicht zur Minderung der Vergütung (§ 536 Abs. 1 Satz 3 BGB). Kein Mangel ist es, wenn eine Empfehlung oder Schätzung, die nach dem Bewertungsmodell richtig errechnet wurde, sich später als unzutreffend erweist.

(3) ECODYNAMICS beseitigt angezeigte Mängel innerhalb angemessener Frist. ECODYNAMICS darf einen Mangel auch dadurch beseitigen, dass ECODYNAMICS dem Kunden eine zumutbare Möglichkeit zeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden, bis er endgültig behoben ist.

(4) Die verschuldensunabhängige Haftung von ECODYNAMICS für Mängel, die bei Vertragsschluss bereits vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen. Die Haftung für Mängel, die ECODYNAMICS zu vertreten hat, die Minderung und das Recht zur Kündigung bleiben unberührt.

(5) Ist die Tauglichkeit der Anwendung gemindert, mindert sich die Vergütung nach dem Gesetz. Der Kunde darf die Minderung nur dann durch Abzug von einer laufenden Zahlung durchsetzen, wenn der Minderungsanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Sein Recht, zu viel gezahlte Vergütung zurückzufordern, bleibt unberührt.

(6) Der Kunde ist nicht berechtigt, einen Mangel selbst zu beseitigen oder beseitigen zu lassen und dafür Ersatz von Aufwendungen zu verlangen (§ 536a Abs. 2 BGB).

(7) Wegen eines Mangels darf der Kunde nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB erst kündigen, wenn er ECODYNAMICS in Textform eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt hat und diese Frist erfolglos abgelaufen ist. Einer Frist bedarf es nicht, wenn sie nach dem Gesetz entbehrlich ist. Kündigt der Kunde berechtigt, erstattet ECODYNAMICS die im Voraus gezahlte Vergütung anteilig für die Zeit nach dem Ende des Vertrags.

(8) Schadensersatz wegen eines Mangels leistet ECODYNAMICS nach dem Abschnitt Haftung.

29.Haftung

(1) ECODYNAMICS haftet unbeschränkt für Schäden, die ECODYNAMICS, ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen.

(2) ECODYNAMICS haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch bei einfacher Fahrlässigkeit.

(3) ECODYNAMICS haftet unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz, im Umfang einer von ECODYNAMICS übernommenen Garantie und wenn ECODYNAMICS einen Mangel arglistig verschwiegen hat.

(4) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet ECODYNAMICS in anderen als den in den Absätzen 2 und 3 genannten Fällen nur, wenn ECODYNAMICS eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Dazu gehören die Bereitstellung der Anwendung, die rechnerisch richtige Anwendung des Bewertungsmodells, die Speicherung und der Schutz der Kundendaten vor Verlust und unbefugtem Zugriff und die Möglichkeit des Datenexports.

(5) Verletzt ECODYNAMICS eine wesentliche Vertragspflicht einfach fahrlässig, ist die Haftung auf den Schaden begrenzt, der bei Verträgen dieser Art typisch ist und den ECODYNAMICS bei Vertragsschluss vorhersehen konnte.

(6) Für den Verlust von Kundendaten gilt ergänzend: Die Speicherung der Kundendaten und ihr Schutz vor Verlust gehören zu den Pflichten von ECODYNAMICS. Der Kunde kann seine Daten jederzeit exportieren und Berichte speichern. Hat der Kunde das unterlassen und hätte eine solche Sicherung den Schaden verringert, wird das als Mitverschulden nach § 254 BGB berücksichtigt.

(7) Trifft der Kunde eine Entscheidung auf Grundlage einer Empfehlung, ohne sie nach dem Abschnitt Zweckbestimmung und Charakter der Ergebnisse eigenständig geprüft zu haben, oder verwendet er die Anwendung entgegen ihrer Zweckbestimmung, wird das bei der Entstehung und der Höhe eines Schadens als Mitverschulden nach § 254 BGB berücksichtigt.

(8) Soweit die Haftung von ECODYNAMICS nach diesem Abschnitt begrenzt ist, gilt das auch für die persönliche Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen.

(9) Für das Trial gilt anstelle der Absätze 4 und 5 die Haftungsregel im Abschnitt Trial.

(10) Ansprüche betroffener Personen nach Art. 82 DSGVO bleiben unberührt. Die Verteilung der Verantwortung zwischen den Parteien für solche Ansprüche richtet sich nach dem Gesetz und dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung.

(11) Für die Verjährung von Ansprüchen des Kunden gelten die gesetzlichen Fristen.

(12) Eine Änderung der gesetzlichen Beweislast ist mit den Regeln dieses Abschnitts nicht verbunden.

30.Freistellung

(1) Der Kunde stellt ECODYNAMICS von Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass

  • der Kunde oder einer seiner Nutzer rechtswidrige Inhalte oder Inhalte ohne die nötigen Rechte eingegeben oder hochgeladen hat;
  • der Kunde die Anwendung entgegen der Zweckbestimmung oder entgegen dem Abschnitt Zulässige und untersagte Nutzung verwendet hat;
  • der Kunde als datenschutzrechtlich Verantwortlicher seine Pflichten gegenüber betroffenen Personen oder Aufsichtsbehörden verletzt hat;
  • der Kunde Ergebnisse gegenüber Dritten als Feststellung oder Aussage von ECODYNAMICS dargestellt hat.

(2) Die Pflicht zur Freistellung besteht nur, soweit der Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Sie besteht nicht, soweit der Anspruch auf einem Verschulden von ECODYNAMICS beruht.

(3) Die Freistellung umfasst die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

(4) ECODYNAMICS unterrichtet den Kunden unverzüglich in Textform, wenn ein Dritter einen solchen Anspruch erhebt, stimmt die Verteidigung mit dem Kunden ab und erkennt den Anspruch nicht ohne Zustimmung des Kunden an und schließt darüber keinen Vergleich. Der Kunde darf die Zustimmung nicht unbillig verweigern.

31.Höhere Gewalt

(1) Keine Partei hat die Nichterfüllung einer Pflicht zu vertreten, soweit sie auf höherer Gewalt beruht. Höhere Gewalt ist ein von außen kommendes, auch bei äußerster Sorgfalt nicht vorhersehbares und nicht abwendbares Ereignis, etwa Naturkatastrophen, Krieg, Terroranschläge, Pandemien mit behördlichen Beschränkungen, behördliche Anordnungen, die die Partei nicht zu vertreten hat, flächendeckende Ausfälle der Strom- oder Telekommunikationsnetze und Arbeitskämpfe bei Dritten.

(2) Der Ausfall eines von ECODYNAMICS eingesetzten Drittanbieters ist nur dann höhere Gewalt, wenn er seinerseits auf einem Ereignis im Sinne von Absatz 1 beruht.

(3) Die betroffene Partei unterrichtet die andere unverzüglich über Eintritt, voraussichtliche Dauer und Ende des Ereignisses und bemüht sich, dessen Auswirkungen gering zu halten.

(4) Für die Dauer der höheren Gewalt ruhen die betroffenen Leistungspflichten. Kann der Kunde die Anwendung deshalb nicht nutzen, mindert sich die Vergütung eines entgeltlichen Plans für diese Zeit nach dem Gesetz.

(5) Dauert die höhere Gewalt länger als 60 Tage an, kann jede Partei den Vertrag in Textform mit sofortiger Wirkung kündigen. ECODYNAMICS erstattet in diesem Fall die im Voraus gezahlte Vergütung anteilig für die Zeit, in der die Anwendung nicht nutzbar war, und für die Zeit nach dem Ende des Vertrags.

32.Laufzeit, Verlängerung und Kündigung

32.1Laufzeit und Verlängerung

(1) Das Trial läuft 12 Monate ab Vertragsschluss und endet danach, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

(2) Ein entgeltlicher Plan läuft ein Vertragsjahr. Das Vertragsjahr beginnt an dem im angenommenen Angebot genannten Tag; diesen Tag trägt ECODYNAMICS bei der Zuweisung des Plans als Beginn ein. Der Vertrag endet mit Ablauf des Vertragsjahres, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

(3) Der Vertrag verlängert sich nicht von selbst. Eine Verlängerung kommt nur nach dem Abschnitt Vertragsschluss zustande. Preis und Fassung dieser Bedingungen ergeben sich aus dem angenommenen Angebot.

(4) Mit Ablauf des Vertragszeitraums endet das Recht, Bewertungen auszuführen und ausgewertete Bewertungen zu ändern. Bis zur Löschung der Organisation bestehen die Pflichten der Parteien zum Schutz der Kundendaten, das Recht auf Ansicht und Datenexport und die Regeln des Abschnitts Anbieterwechsel, Datenexport und Löschung fort.

32.2Beendigung durch den Kunden

(5) Der Kunde kann das Trial jederzeit ohne Frist beenden. Ist der Hauptkontakt das einzige Mitglied der Organisation, löscht er dazu in der Anwendung sein Konto und bestätigt mit seinem Passwort und dem Namen des Unternehmens; damit wird auch die Organisation mit allen Kundendaten gelöscht. Hat die Organisation mehrere Nutzer, entfernt der Hauptkontakt sie vorher oder erklärt die Kündigung in Textform gegenüber ECODYNAMICS.

(6) Einen entgeltlichen Plan kann der Kunde während des Vertragsjahres ordentlich nur nach dem Abschnitt Anbieterwechsel, Datenexport und Löschung beenden. Im Übrigen ist die ordentliche Kündigung für die Dauer des Vertragsjahres für beide Parteien ausgeschlossen.

(7) Löscht der einzige Nutzer einer Organisation mit entgeltlichem Plan sein Konto und damit die Organisation, endet der Vertrag mit der Löschung. Für die bereits gezahlte Vergütung gilt Absatz 5 des Abschnitts Anbieterwechsel, Datenexport und Löschung.

32.3Kündigung aus wichtigem Grund

(8) Das Recht jeder Partei, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen (§§ 314, 543 BGB), bleibt unberührt.

(9) Ein wichtiger Grund für ECODYNAMICS liegt insbesondere vor, wenn

  • der Kunde mit einer fälligen Vergütung in Verzug ist und auch innerhalb einer in Textform gesetzten Nachfrist von mindestens 14 Tagen, verbunden mit der Androhung der Kündigung, nicht zahlt;
  • der Kunde trotz Abmahnung in Textform erneut oder weiterhin erheblich gegen den Abschnitt Zulässige und untersagte Nutzung verstößt;
  • der Kunde die Anwendung für eine nach Art. 5 der Verordnung (EU) 2024/1689 verbotene Praktik oder zu einer Straftat verwendet;
  • der Kunde bei Vertragsschluss falsche Angaben zu seiner Unternehmereigenschaft gemacht hat.

(10) Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, es sei denn, die Frist oder die Abmahnung ist nach dem Gesetz entbehrlich.

(11) Kündigt der Kunde aus einem wichtigen Grund, den ECODYNAMICS zu vertreten hat, erstattet ECODYNAMICS die im Voraus gezahlte Vergütung anteilig für die Zeit nach dem Ende des Vertrags. Kündigt ECODYNAMICS aus einem wichtigen Grund, den der Kunde zu vertreten hat, behält ECODYNAMICS den Anspruch auf die Vergütung für das laufende Vertragsjahr; ECODYNAMICS rechnet an, was ECODYNAMICS infolge der vorzeitigen Beendigung an Aufwendungen erspart.

32.4Form

(12) Jede Kündigung bedarf der Textform. Der Kunde richtet sie an info@ecodynamics.de; ECODYNAMICS richtet sie an die E-Mail-Adresse eines Hauptkontakts.

33.Anbieterwechsel, Datenexport und Löschung

(1) Dieser Abschnitt richtet sich nach den Vorgaben der Art. 23 bis 31 der Verordnung (EU) 2023/2854 (Datenverordnung) für den Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten. ECODYNAMICS wendet ihn auf alle Pläne einschließlich des Trials an, unabhängig davon, ob die Anwendung im Einzelfall unter diese Vorschriften fällt.

33.1Recht auf Wechsel und Löschung

(2) Der Kunde kann jederzeit verlangen, mit seinen Daten zu einem anderen Anbieter oder auf eine eigene Infrastruktur zu wechseln oder seine Daten löschen zu lassen. Er erklärt das in Textform gegenüber ECODYNAMICS und teilt mit, welche der drei Möglichkeiten er wählt. Eine Kündigungsfrist muss er dafür nicht einhalten; die gesetzliche Höchstfrist von zwei Monaten wird damit unterschritten.

(3) Der Hauptkontakt kann die exportierbaren Daten jederzeit selbst und sofort in der Anwendung abrufen. Soweit der Kunde darüber hinaus Unterstützung benötigt, leistet ECODYNAMICS sie unverzüglich, spätestens innerhalb eines Übergangszeitraums von 30 Kalendertagen ab Zugang des Verlangens. In dieser Zeit unterstützt ECODYNAMICS den Kunden und die von ihm benannten Dritten in angemessenem Umfang, erbringt die vertragliche Leistung weiter, unterrichtet über ihr bekannte Risiken für den ununterbrochenen Betrieb und hält die Sicherheit der Daten auch bei der Übertragung aufrecht.

(4) Ist der Wechsel innerhalb von 30 Kalendertagen technisch nicht durchführbar, teilt ECODYNAMICS das dem Kunden innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Zugang des Verlangens mit, begründet es und nennt einen anderen Übergangszeitraum von höchstens sieben Monaten. Der Kunde kann den Übergangszeitraum einmal um einen Zeitraum verlängern, den er für seine Zwecke für angemessen hält.

(5) ECODYNAMICS erhebt für den Wechsel, den Datenexport und die Löschung keine Entgelte. Verlangt der Kunde den Wechsel oder die Löschung vor Ablauf eines entgeltlichen Vertragsjahres, endet der Vertrag vorzeitig; die für dieses Vertragsjahr vereinbarte Vergütung bleibt geschuldet und eine bereits gezahlte Vergütung wird nicht erstattet. Weitere Zahlungen schuldet der Kunde wegen der vorzeitigen Beendigung nicht. Auf diese Folge weist ECODYNAMICS den Kunden hiermit vor Vertragsschluss hin.

(6) Der Vertrag gilt als beendet, sobald der Wechsel erfolgreich abgeschlossen ist oder, wenn der Kunde die Löschung gewählt hat, sobald die Daten gelöscht sind. ECODYNAMICS teilt dem Kunden die Beendigung in Textform mit.

33.2Exportierbare Daten und Format

(7) Der Datenexport liefert eine Datei im Format JSON, einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format. Er steht dem Hauptkontakt in der Anwendung zur Verfügung und umfasst folgende Datenkategorien:

Inhalt des Datenexports
Bereich der DateiInhalt
orgKennung und Name der Organisation
subscriptionPlan, Kontingent, Beginn und Ende des Vertragszeitraums
profileProfil des abrufenden Hauptkontakts: E-Mail-Adresse, Name, Funktion, Telefon, Sprache, Zeitpunkt der Zustimmung zu diesen Bedingungen, Zeitpunkt der Anlage
membersListe der Nutzer mit Name, E-Mail-Adresse, Rolle und Status, einschließlich offener Einladungen
assessmentsalle Bewertungen mit Erfassung (Stellen, Aufgabenbündel, Quellenangaben), Ergebnis in Kernzahlen, Ausgang, Zeitpunkten und dem Stand des Bewertungsmodells je Ausführung
org_templateseigene Fachgebiete und Aufgabenbündel der Organisation
appointment_requests, plan_requestsAnfragen der Organisation zu Erstgespräch und Planwechsel

(8) Den Bericht zu einer Bewertung kann jeder Nutzer zusätzlich über die Druckfunktion des Browsers ausdrucken oder als PDF speichern. Eine Programmierschnittstelle über den Abruf in der Anwendung hinaus stellt ECODYNAMICS derzeit nicht bereit; auf Verlangen übermittelt ECODYNAMICS die Exportdatei auch unmittelbar an einen vom Kunden benannten Empfänger. Die Beschreibung der Datenstruktur der Exportdatei hält ECODYNAMICS in der Tabelle zu Absatz 7 und auf Anfrage als Schema bereit.

(9) Vom Datenexport ausgenommen sind Daten, die nur den internen Betrieb der Anwendung betreffen und deren Herausgabe Geschäftsgeheimnisse von ECODYNAMICS oder die Sicherheit gefährden kann: der Quelltext der Anwendung, das Sicherheitsprotokoll, technische Protokolle, Zähler der Mengenbegrenzungen, Sitzungsdaten und Zugangsgeheimnisse. Der allgemeine Katalog und das Bewertungsmodell sind keine Kundendaten; der für eine Bewertung maßgebliche Stand ist im Export enthalten.

(10) Die Profile anderer Nutzer als des abrufenden Hauptkontakts (Funktion, Telefon) sind in der Datei aus der Anwendung nicht enthalten. Auf Verlangen des Kunden in Textform stellt ECODYNAMICS diese Angaben innerhalb des Übergangszeitraums zusätzlich in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format bereit. Einträge des Sicherheitsprotokolls gehören zu den Daten nach Absatz 9; die Rechte betroffener Personen nach Art. 15 DSGVO bleiben unberührt.

33.3Abrufzeitraum und Löschung nach Vertragsende

(11) Nach dem Ende des Vertragszeitraums bleiben der Zugang, die Ansicht und der Datenexport bestehen, bis die Organisation gelöscht wird. Der Abrufzeitraum beträgt damit in jedem Fall mehr als 30 Kalendertage.

(12) ECODYNAMICS kündigt die Löschung allen Hauptkontakten der Organisation frühestens 60 Tage nach dem Ende des Vertragszeitraums per E-Mail an. ECODYNAMICS löscht die Organisation mit allen Kundendaten ab dem 90. Tag nach dem Ende des Vertragszeitraums, frühestens jedoch 30 Tage nach der Ankündigung. Als angekündigt gilt die Löschung, wenn der Versanddienst die Nachricht zum Versand angenommen hat. Die Löschung läuft in einem täglichen Verfahren mit Obergrenzen je Lauf und kann sich deshalb um wenige Tage verschieben.

(13) Kann die Ankündigung an keinen Hauptkontakt versandt werden, löscht ECODYNAMICS die Organisation frühestens 180 Tage nach dem Ende des Vertragszeitraums.

(14) Verlängert der Kunde den Vertrag vor der Löschung, entfällt die Ankündigung und die Fristen beginnen mit dem Ende des neuen Vertragszeitraums von vorn.

(15) Verlangt der Kunde die Löschung früher, löscht ECODYNAMICS die Organisation unverzüglich, nachdem der Kunde das Verlangen in Textform bestätigt hat.

(16) Mit der Organisation löscht ECODYNAMICS die Bewertungen, die eigenen Vorlagen, die Einladungen, die Anfragen zu Erstgespräch und Planwechsel, die Angaben zum Plan und die Konten der Nutzer, die nur dieser Organisation angehören. Bestehen bleiben für die in der Datenschutzerklärung genannte Zeit die Einträge des Sicherheitsprotokolls (zwölf Monate) sowie Unterlagen, die ECODYNAMICS nach Handels- oder Steuerrecht aufbewahren muss, insbesondere Rechnungen und geschäftliche Korrespondenz. Soweit eingesetzte Anbieter Datensicherungen vorhalten, werden Kopien darin nach deren Fristen überschrieben.

(17) Die Löschung ist endgültig. ECODYNAMICS kann gelöschte Kundendaten nicht wiederherstellen. Der Kunde exportiert deshalb vor der Löschung, was er weiter benötigt.

Bitte halten Sie die E-Mail-Adresse Ihres Hauptkontakts aktuell. Die Ankündigung der Löschung erhalten Sie nur an diese Adresse.

34.Änderung dieser Bedingungen

(1) ECODYNAMICS darf diese Bedingungen während der Laufzeit eines Vertrags nur nach diesem Abschnitt ändern.

34.1Änderungen, die mit Mitteilung wirksam werden

(2) Folgende Änderungen werden wirksam, sobald ECODYNAMICS sie dem Hauptkontakt in Textform mitgeteilt hat:

  • rein redaktionelle Änderungen, die den Inhalt nicht berühren, etwa die Berichtigung von Schreibfehlern, geänderte Anschriften oder eine neue Gliederung;
  • Änderungen, die für den Kunden ausschließlich rechtlich vorteilhaft sind;
  • Änderungen, mit denen ECODYNAMICS diese Bedingungen an zwingendes Recht, an eine vollziehbare behördliche Anordnung oder an eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung anpasst, soweit ECODYNAMICS dabei kein Spielraum bleibt.

34.2Änderungen mit Widerspruchsrecht

(3) Änderungen, die ausschließlich einen der folgenden Gegenstände betreffen und weder die Hauptleistungen noch die Vergütung berühren noch Rechte des Kunden mehr als unerheblich einschränken, bietet ECODYNAMICS dem Hauptkontakt mindestens sechs Wochen vor dem vorgesehenen Wirksamwerden in Textform an. Die Mitteilung stellt den bisherigen und den neuen Wortlaut gegenüber:

  • die Regelung neuer oder zusätzlicher Funktionen der Anwendung, die der Kunde ohne zusätzliche Vergütung nutzen kann und nicht nutzen muss;
  • die Beschreibung technischer Abläufe, etwa der Anmeldung, der Einladung, des Datenexports oder des Löschverfahrens, ohne dass Rechte des Kunden verkürzt werden;
  • der Wechsel oder die Ergänzung eines Drittanbieters, soweit er nicht bereits im Vertrag zur Auftragsverarbeitung geregelt ist;
  • Vorgaben zur Sicherheit der Anwendung und zum Schutz vor Missbrauch, soweit sie dem Kunden keine Pflichten auferlegen, die über die Abschnitte Konto, Zugangsdaten und Rollen und Zulässige und untersagte Nutzung wesentlich hinausgehen.

(4) Widerspricht der Kunde einer nach Absatz 3 angebotenen Änderung nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gilt seine Zustimmung als erteilt. ECODYNAMICS weist den Kunden in der Mitteilung auf die Frist, auf das Recht zum Widerspruch und auf die Bedeutung seines Schweigens besonders hin.

(5) Widerspricht der Kunde, läuft der Vertrag bis zum Ende des Vertragszeitraums zu den bisherigen Bedingungen weiter.

34.3Änderungen nur mit ausdrücklicher Zustimmung

(6) Alle anderen Änderungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden. Das gilt insbesondere für Änderungen der Hauptleistungen, der Vergütung, des Kontingents, der Laufzeit, der Kündigungsrechte, der Mängelrechte und der Haftung sowie für jede Änderung, die das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung zum Nachteil des Kunden verschiebt.

(7) ECODYNAMICS holt die Zustimmung in der Regel mit der Verlängerung oder der Zuweisung eines neuen Plans ein. Stimmt der Kunde nicht zu, läuft der Vertrag bis zum Ende des Vertragszeitraums zu den bisherigen Bedingungen weiter.

(8) Für Änderungen der Leistung gilt der Abschnitt Weiterentwicklung und Leistungsänderung, für Änderungen bei Unterauftragsverarbeitern der Vertrag zur Auftragsverarbeitung.

(9) Ändert sich die rechtliche Einordnung der Anwendung, insbesondere durch Leitlinien, Entscheidungen oder Anordnungen der zuständigen Stellen zur Verordnung (EU) 2024/1689, und werden dadurch zusätzliche Regelungen erforderlich, unterrichtet ECODYNAMICS den Kunden und bietet ihm die Anpassung nach diesem Abschnitt an.

35.Sanktionen und Ausfuhrkontrolle

(1) Der Kunde erklärt, dass nach seiner Kenntnis weder er noch die für ihn handelnden Nutzer auf einer Sanktionsliste der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland geführt werden und dass er die Anwendung nicht entgegen den Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland nutzt.

(2) Ändern sich diese Umstände während der Laufzeit, unterrichtet der Kunde ECODYNAMICS unverzüglich.

(3) Ist ECODYNAMICS die Leistung an den Kunden nach diesen Vorschriften verboten, darf ECODYNAMICS die Organisation sperren und den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.

36.Übertragung, Abtretung und Unterauftragnehmer

(1) Der Kunde darf den Vertrag im Ganzen oder einzelne Rechte daraus nur mit vorheriger Zustimmung von ECODYNAMICS in Textform auf Dritte übertragen. § 354a HGB bleibt unberührt.

(2) ECODYNAMICS darf den Vertrag im Ganzen auf ein mit ECODYNAMICS verbundenes Unternehmen oder auf einen Rechtsnachfolger übertragen, der den Geschäftsbereich Workforce Compass übernimmt. ECODYNAMICS teilt das dem Kunden mindestens vier Wochen vorher in Textform mit. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform zum Zeitpunkt der Übertragung kündigen; ECODYNAMICS erstattet dann die im Voraus gezahlte Vergütung anteilig für die Zeit nach dem Ende des Vertrags.

(3) ECODYNAMICS darf Forderungen auf Zahlung der Vergütung abtreten.

(4) ECODYNAMICS darf die Leistung durch Unterauftragnehmer erbringen und bleibt dem Kunden für deren Leistung verantwortlich. Für Unterauftragnehmer, die personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten, gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung.

37.Mitteilungen

(1) Erklärungen und Mitteilungen nach diesen Bedingungen bedürfen der Textform, soweit nicht das Gesetz eine strengere Form verlangt.

(2) Der Kunde richtet Mitteilungen an info@ecodynamics.de oder an die im Impressum genannte Anschrift.

(3) ECODYNAMICS richtet Mitteilungen an die in der Anwendung hinterlegte E-Mail-Adresse eines Hauptkontakts. Der Kunde sorgt dafür, dass diese Adresse aktuell ist, dass eingehende Nachrichten regelmäßig gelesen werden und dass Nachrichten von ECODYNAMICS nicht durch Filter zurückgewiesen werden.

(4) Die E-Mails der Anwendung werden von einer Adresse versandt, die keine Antworten entgegennimmt. Antworten richtet der Kunde an die in Absatz 2 genannte Adresse.

38.Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

(1) Für diesen Vertrag und alle vertraglichen Ansprüche aus ihm gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; für außervertragliche Ansprüche im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt es ebenfalls, soweit eine solche Rechtswahl zulässig ist. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Düsseldorf ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag. Der Sitz von ECODYNAMICS in Monheim am Rhein liegt im Bezirk des Landgerichts Düsseldorf.

(3) Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, sind die Gerichte in Düsseldorf nach Art. 25 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 ausschließlich zuständig.

(4) ECODYNAMICS darf den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen. Zwingende ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

(5) Erfüllungsort für die Leistungen von ECODYNAMICS und für die Zahlungen des Kunden ist der Sitz von ECODYNAMICS, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(6) Vertragssprachen sind Deutsch und Englisch. Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser Bedingungen; die englische Fassung ist eine Übersetzung. Soweit die englische Fassung deutsche Rechtsbegriffe wiedergibt, ist ihr Verständnis nach deutschem Recht maßgeblich.

(7) Sind einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der betroffenen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 1 und 2 BGB).

(8) ECODYNAMICS nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist dazu nicht verpflichtet, weil ECODYNAMICS keine Verträge mit Verbrauchern schließt.

Weitere Rechtstexte:
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Auftragsverarbeitung
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Alle Inhalte sind Empfehlungen, keine Feststellungen. · 05.10.26, 20:01 · 91df0d